Prävention in der Pfarrei
Pfarrei St. Medardus - Jockuschstr. 12 - 58511 Lüdenscheid
Telefon 02351 / 66 400 - 0



Präventionsschulung

Für unsere Pfarrei St. Medardus hat der Kirchenvorstand im Jahr 2018 ein Konzept in Kraft gesetzt, wie wir hier vor Ort in Lüdenscheid mit dem Thema "Sexualisierte Gewalt" umgehen möchten. Dieses Konzept sieht vor, dass alle ehrenamtlich, aber auch hauptamtlich Tätigen, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen oder schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen in Kontakt kommen, in unterschiedlicher Intensität geschult werden müssen.
Unsere bisherige Präventionsfachkraft, Gemeindereferent Thomas Bartz, hat die Stelle gewechselt. Derzeit bildet sich ein „Präventions-Team“. Für Rückfragen oder wenn Sie eine Schulung wahrnehmen möchten, melden Sie sich gern im Pfarrbüro St. Medardus oder bei Pfarrer Claus Optenhöfel (02351-66400-40 – claus.optenhoefel@bistum-essen.de).



Institutionelles Schutzkonzept für die Pfarrei St. Medardus, Lüdenscheid

Der Kirchenvorstand der Pfarrei St. Medardus, Lüdenscheid, Bistum Essen, hat in seiner Sitzung am 01.10.2018 dieses Institutionelle Schutzkonzept beschlossen und verabschiedet. Es erlangt damit umgehend seine Gültigkeit.
Lüdenscheid, den 01.10.2018


Präambel
Immer wieder werden Kinder und Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene Opfer von Missbrauch und Gewalt. Auch in der katholischen Kirche haben sich solche Übergriffe leider ereignet. Seit dem Jahr 2010 arbeiten die deutschen Bistümer verstärkt an Konzepten zur Prävention ebensolcher Vorfälle.
In der "Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen" (PrävO) des Bistums Essen werden die Pfarreien zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes (ISK) verpflichtet. Dieser Verpflichtung kommen wir in unserer Pfarrei gerne nach, denn wir wollen bei uns ein Klima der Achtsamkeit schaffen und dadurch Kinder und Jugendliche sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor jeglicher Form von Grenzverletzungen, Übergriffen und Missbrauch zu schützen. Vor allem aber gilt es, eine Haltung einzunehmen, die gekennzeichnet ist von wachsamen Hinschauen, offenem Ansprechen sowie transparentem und einfühlsamem Handeln im Umgang untereinander. Denn nur wenn jede und jeder Einzelne von uns seine Augen und Ohren öffnet und weiß, an wen er oder sie sich wenden kann, und wo vertrauensvoll Verdachtsmomente geäußert werden können, kann Prävention greifen.

Haupt- und ehrenamtlichen MitarbeiterInnen
In unserer Pfarrei gibt es hauptberufliche und zahlreiche ehrenamtliche MitarbeiterInnen, die das Leben in unseren Gemeinden tatkräftig mitgestalten. Unsere Pfarrei trägt die Verantwortung dafür, dass nur Personen mit der Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen beauftragt werden, die sich verantwortlich mit ihren Aufgaben auseinandersetzen, ggf. fortbilden und innerhalb der Pfarrei transparent arbeiten. Besonderen Wert legen wir auf einen achtsamen und wertschätzenden Umgang. Alle MitarbeiterInnen, egal ob haupt- oder ehrenamtlich, müssen die für sie vorgesehenen Präventionsschulungen besuchen und sich zur Umsetzung unseres Verhaltenskodexes verpflichten.

Präventionsfachkräfte
Jede Pfarrei muss laut PrävO eine oder mehrere für Präventionsfragen geschulte Person(en) beauftragen, die bei der nachhaltigen Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes berät und unterstützt. Die Pfarrei St. Medardus hat Herrn Thomas Bartz (02351/ 6640037) zur Präventionsfachkraft beauftragt.

Risikoanalyse
In einem ersten Schritt haben wir die Gruppen und Gremien unserer Pfarrei ermittelt und befragt, um das Thema Prävention verstärkt in unsere Gemeinden zu tragen. Dabei hat jede dieser Gruppen einen Fragebogen erhalten, in welchem eingeschätzt werden kann, wie nah diese Gruppe mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zusammenarbeitet, bzw. wie eng der Kontakt ist. Diese Befragung hilft einerseits, den Schulungsbedarf der MitarbeiterInnen (Basis oder Basis +) zu ermitteln, andererseits aber auch, ein Bewusstsein in den Gruppen zu wecken, wie groß die Gefahr von sexualisierter Gewalt bei ihnen sein kann. Hierbei ist es wichtig, dies nicht als Vorverurteilung zu sehen, sondern tatsächlich als Schutzmechanismus für die uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen. Zusätzlich erstellt jede Gruppe/ jedes Gremium eine Mitarbeiterliste, die von der Präventionsfachkraft in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung regelmäßig gepflegt wird. Aus den so erhobenen Daten wird eine Gesamtliste aller MitarbeiterInnen unserer Pfarrei erstellt, in der der Schulungsbedarf (auch die Auffrischungsschulungen nach 5 Jahren) und die Aktualität der vorgelegten erweiterten Führungszeugnisse festgehalten werden. Neue und ausgeschiedene MitarbeiterInnen werden der Verwaltungsleitung oder der Präventionsfachkraft genannt, um die Listen aktuell zu halten.

Arbeitskreis Prävention / Qualitätsmanagement
Um das Thema in der Pfarrei lebendig zu halten, wird ein Arbeitskreis "Prävention" gebildet, in den jede Gruppe/ jedes Gremium eine/n Verantwortliche/n entsendet. Dieser trifft sich einmal im Jahr. Zu den Treffen lädt die Präventionsfachkraft und der / die vom Pastoralteam für Prävention Beauftragte ein und geben die Tagesordnung vor. Ziel dieses Arbeitskreises ist neben Erfahrungsaustausch und Ermittlung des Schulungsbedarfs vor allem die regelmäßige Überarbeitung des ISK. Eine weitere Aufgabe könnte die Planung und Durchführung von "Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen" (s.u.) sein.

Was ist zu tun im Ernstfall?
In Gruppen und Verbänden können leicht Grenzverletzungen passieren. Kommen in einer Gruppe solche vor, sollten sie von den Mitgliedern, zumindest aber von den Leitern der Gruppe konkret und zeitnah angesprochen werden. In der Regel kann und sollte solch eine Situation vor Ort geklärt werden. Eine Hilfe kann der Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen des Bistums Essen sein, der auf der Homepage der Pfarrei unter dem Stichwort "Prävention" zu finden ist. Bei weiteren Fragen kann man sich an die Präventionsfachkraft wenden.
Handelt es sich bei dem Vorfall um einen sexuellen Übergriff oder um sexuellen Missbrauch, so kann sich der Meldende bzw. Hilfesuchende an die Präventionsfachkraft oder den Pfarrer wenden. Sollte es sich um einen Anfangsverdacht handeln und die meldende Person möchte zunächst ein Informations- oder Beratungsgespräch führen, so steht Frau Karin Johanngieseker (Telefon: 02351/ 17-2288; 0176/ 56933509), die über große Erfahrung im Umgang mit sexuellem Missbrauch und der Prävention verfügt, als externe Beraterin zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht ebenfalls die Möglichkeit der Beratung bei weiteren externen Stellen, wie bspw. dem Kinderschutzzentrum.
Wird ein akuter Fall an die Präventionskraft oder den Pfarrer herangetragen, bildet sich ein Team, bestehend aus dem Pfarrer, der Präventionsfachkraft und dem oder der vom Pastoralteam für Prävention Beauftragten, das den Fall weiter verfolgt und das weitere Vorgehen und die nötigen Schritte vertraulich bespricht.
Wenn kirchliche haupt- und ehrenamtliche MitarbeiterInnen betroffen sind, werden die Informationen auch an die Missbrauchsbeauftrage des Bistums, Angelika Schenk-Willms, bzw. ihren Vertreter, Karl Sarholz, weitergegeben.
Dieser konkrete Beschwerde- und Meldeweg wird in den Präventionsschulungen ausführlich vorgestellt und erörtert und im Vorfeld mit dem Kirchenvorstand und den Pfarr- und Gemeinderäten abgestimmt. Die wichtigsten Informationen und Materialien für den Ernstfall werden auch auf der Homepage der Pfarrei zur Verfügung gestellt.

Aus- und Fortbildung / erweitertes Führungszeugnisse (EFZ)
Alle im pastoralen Dienst Tätigen müssen ein EFZ im regelmäßigen Abstand von fünf Jahren und einmalig eine Selbstauskunftserklärung vorlegen. Diese Unterlagen werden in den Personalakten hinterlegt, die für den pastoralen Dienst im Bischöflichen Generalvikariat unter Verschluss lagern.
Alle hauptamtlichen Mitarbeiter, die bei der Pfarrei angestellt sind, haben ebenfalls einmalig eine Selbstauskunftserklärung abzugeben. Außerdem haben alle den Verhaltenskodex der Pfarrei zu unterzeichnen.
Alle Ehrenamtlichen dürfen keine Selbstauskunftserklärung abgeben. Sie unterzeichnen nach ihrer Präventionsschulung bzw. Sensibilisierung in Anerkennung des Inhaltes den Verhaltenskodex der Pfarrei. Diese Erklärungen und Unterschriften werden von der Präventionsfachkraft zusammen mit der Verwaltungsleitung gesammelt und für die Dauer der Tätigkeit verschlossen aufbewahrt. Sie dienen auch zur Sicherstellung der Zeitintervalle bis zur auffrischenden Präventionsschulung nach spätestens fünf Jahren.
Von den hauptamtlichen MitarbeiterInnen und ehrenamtlich Tätigen müssen diejenigen ein EFZ alle fünf Jahre vorweisen, deren Tätigkeit hauptsächlich in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen liegt.
Die Entscheidung darüber, wer ein EFZ vorzulegen hat, trifft die Präventionsfachkraft in Absprache mit dem Pfarrer (siehe Anhang).
Im Pfarrsekretariat liegt entsprechend der Anforderung ein vorformuliertes Antragsschreiben bereit, das auch als E-Mail-Anhang versendet werden kann. Zugleich wird darauf hingewiesen, dass die entstehende Gebühr für das EFZ im Hinblick auf die hauptamtlichen MitarbeiterInnen von unserer Pfarrei übernommen wird.
Für ehrenamtlich Tätige stellt das Bundesjustizministerium das EZF kostenlos aus.
Die Einsichtnahme in das EFZ erfolgt bei ehrenamtlich Tätigen durch die Präventionsfachkraft, die diesen Vorgang dokumentiert. Das EFZ verbleibt beim Ehrenamtlichen.
Sollte ein Mitarbeiter bereits über ein aktuelles EFZ aus einem anderen Zusammenhang verfügen, so wird dieses akzeptiert, sofern das Ausstellungsdatum, wie durch das Bundesjustizministerium empfohlen, nicht länger als 3 Monate zurückliegt.
Endet die Tätigkeit, verpflichtet sich die Pfarrei, alle gespeicherten Daten zu vernichten.
Unabhängig vom EFZ müssen alle MitarbeiterInnen (haupt- wie ehrenamtlich) für die Thematik "Prävention" sensibilisiert werden. Die pastoralen MitarbeiterInnen haben über das Bistum Essen eine intensive Präventionsschulung (12 Stunden) bereits absolviert. Für alle weiteren Haupt- und Ehrenamtlichen ergibt die Risikoauswertung den Schulungsumfang.
Alle, die eng mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen zusammenarbeiten, müssen die Basis Plus - Schulung (6 Stunden), diejenigen, die weniger mit Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen in Kontakt stehen die Basis – Schulung machen.
Die Entscheidung darüber, wer welche Schulung zu absolvieren hat, trifft die Präventionsfachkraft in Absprache mit dem Pfarrer (siehe Anhang).
Präventionsschulungen anderer Träger, die zeitlich und thematisch unseren Schulungen entsprechen, werden von uns nach Vorlage eines Nachweises akzeptiert.
Die Schulungen werden für unsere Pfarrei entweder von der Familienbildungsstätte oder unserem Schulungsreferenten Herrn Thomas Bartz übernommen. Die Präventionsfachkraft gibt den aktuellen Schulungsbedarf an die Mitarbeiter der Familienbildungsstätte weiter.

Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- oder hilfebedürftige Erwachsenen
In der weiteren Präventionsarbeit entwickelt die Präventionsfachkraft zusammen mit der/ dem aus dem Pastoralteam Beauftragten Maßnahmen zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen. Der Arbeitskreis Prävention bespricht diese und hilft, wenn möglich, bei der Umsetzung.
Zusätzlich sind auch die Gruppen eingeladen, selbständig Ideen zu entwickeln. Hierfür steht die Präventionsfachkraft beratend zur Verfügung.

Evaluierung des Institutionellen Schutzkonzeptes
Das Institutionelle Schutzkonzept wird regelmäßig aktualisiert und im Kirchenvorstand evaluiert.


zum Download:

Bischöfliche Verfahrensordnung Missbrauch - BVerfO_Missbrauch
Handlungsleitfaden bei Erzählungen
Handlungsleitfaden bei Grenzverletzungen
Handlungsleitfaden bei Vermutungen sexueller Gewalt
Beratungensstellen in Lüdenscheid
Prüfschema EFZ / Schulungen
Verhaltenskodex St. Medardus