Der Wahlausschuss zum Pfarrgemeinderat hat die Vorschlagsliste für die
Wahlen aufgestellt. In den Pfarrgemeinderat würden wir gern 12 Personen wählen.
Die Vorschlagsliste kann bis zum 19.10.25 ergänzt werden.
Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens 12
wahlberechtigten Personen mit Vor- und Nachnamen sowie unter Angabe des Erstwohnsitzes unterzeichnet ist, und die schriftliche Erklärung der oder des Vorgeschlagenen enthält, dass sie oder er zur
Kandidatur bereit ist.